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Bürgschaften

Die Genossenschaft übernimmt die Verbürgung von Hypotheken auf Liegenschaften.
Im Kanton Bern werden Hypothekardarlehen auf Wohnbauten (Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser) verbürgt. 

Für rein gewerbliche oder industrielle Bauten und Ferienhäuser werden keine Bürgschaften übernommen.

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Die zu verbürgenden Hypotheken sollen grundsätzlich den Betrag von CHF 150’000.– nicht übersteigen.

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